Um einen Zeitraum zu überbrücken
Kurzzeitpflege
Die Entlassung aus dem Krankenhaus steht bevor und Ihr Angehöriger benötigt noch etwas Zeit zur Genesung? Sie benötigen eine Auszeit von der Pflege Ihres Angehörigen?
Dann ist die Kurzzeitpflege des BSH Seniorenzentrums für Sie da, damit es in dieser Zeit nicht an Zwischenmenschlichkeit und fachkundiger Pflege fehlt.
Ein kompetentes Team sichert in Zusammenarbeit mit Ärzten und Therapeuten die medizinisch-pflegerische Versorgung sowie die rehabilitative und aktivierende Betreuung. Die Pflege orientiert sich am späteren Alltag. Wir wollen die Selbstständigkeit unserer Gäste fördern und sie auf ihre Lebenssituation nach der Kurzzeitpflege vorbereiten. Oftmals können Gäste vor einer vorschnellen Unterbringung in einem Pflegeheim bewahrt werden.
Was ist Kurzzeitpflege?
Pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad haben die Möglichkeit, sich für einen kurzen Zeitraum (bis zu 21 Tage im Jahr, bzw. bei Anspruch auf Verhinderungspflege bis zu 42 Tage im Jahr) in einer Pflegeeinrichtung stationär betreuen zu lassen, wenn es zu Hause für diesen Zeitraum keine Betreuungsmöglichkeit gibt. Die Gründe für eine Aufnahme in der Kurzzeitpflege sind sehr verschieden.
Wann kann Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden?
- Nach einem Krankenhausaufenthalt für Personen, die krankheitsbedingt noch nicht alleine leben können und zu Hause niemanden haben, der die Pflege übernehmen kann.
- Nach einem Krankenhausaufenthalt für Personen, deren Angehörige mit einer fachgerechten Pflege überfordert wären.
- Krankheit, Urlaub oder Reha-Aufenthalt des pflegenden Angehörigen.
- Verschlimmerung der Krankheit, so dass vorübergehend eine intensivere Betreuung durch Fachpersonal notwendig wird.
- Zur Überbrückung, wenn langfristig ein Heimaufenthalt geplant, aber noch kein geeigneter Platz gefunden ist.
- Die Pflegebedürftigkeit plötzlich eintrat und zu Hause alles organisiert oder ein Bad oder gar die ganze Wohnung behindertengerecht umgebaut werden muss, damit eine Pflege im häuslichen Umfeld reibungslos durchgeführt werden kann.
Welche Leistungen beinhaltet die Kurzzeitpflege?
Die Leistungen der Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung erstrecken sich über
- Unterkunft und Verpflegung
- Grundpflege und Behandlungspflege (Duschen, Baden, Waschen, Hilfe beim An- und Ausziehen, Wechseln von Verbänden, Kontrolle von Wunden, Mobilisierung, Messen von Blutzucker/Blutdruck usw. sowie alle anderen notwendigen oder vom Arzt verordneten medizinischen und pflegerischen Leistungen)
- Teilnahme an hausinternen Betreuungsangeboten (Gymnastik, Spaziergängen usw.)
Angebot
- 7 Einzelzimmer mit eigener Dusche und WC
- alle Zimmer verfügen über Telefon und Fernseher
- mit dem gleichen Komfort wie in unserem Altenpflegeheim
- qualifizierte Pflege und persönliche Betreuung rund um die Uhr
- eigener Frühstücks- und Aufenthaltsraum, in dem die Mahlzeiten
- in geselliger Runde eingenommen werden können
- kostenlose Teilnahme an allen Freizeitangeboten und Aktivitäten der Einrichtung
- Beratung in Fragen der Rehabilitation
- Präventionshilfe zur Vermeidung und Verkürzung von Krankenhausaufenthalten
Preise
Pflegesätze | |||||||||
gültig ab 01.08.2023 | |||||||||
K u r z z e i t p f l e g e | |||||||||
Pflegebedingte Kosten pro Tag | Ausbildungs-umlage ab 01.01.2024 | Unterkunft | Verpflegung | Investitions-kosten | Gesamt pro Tag | Anspruch bei Pflegeleistung (KZP) von 1.774,00 € | Anspruch bei Pflegeleistung (VHP) von 1.612,00 € | ||
Pflegegrad 1 | 100,36 € | 5,05 € | 22,96 € | 17,67 € | 6,65 € | 152,69 € | |||
Pflegegrad 2 | 100,36 € | 5,05 € | 22,96 € | 17,67 € | 6,65 € | 152,69 € | 16 Tage | 15 Tage | |
Pflegegrad 3 | 100,36 € | 5,05 € | 22,96 € | 17,67 € | 6,65 € | 152,69 € | 16 Tage | 15 Tage | |
Pflegegrad 4 | 100,36 € | 5,05 € | 22,96 € | 17,67 € | 6,65 € | 152,69 € | 16 Tage | 15 Tage | |
Pflegegrad 5 | 100,36 € | 5,05 € | 22,96 € | 17,67 € | 6,65 € | 152,69 € | 16 Tage | 15 Tage | |
Die Pflegebedingten Kosten und die Ausbildungsumlage werden bei den Pflegegraden 2-5 bis zur maximalen Höhe von 1.774,00 € von der Pflegekasse übernommen. Wenn die Vorraussetzungen erfüllt sind, kann die Kurzzeitpflege durch das Budget der Verhinderungspflege aufgestockt werden. | |||||||||
Personen mit geringem Einkommen können einen Antrag auf Sozialhilfe stellen. | |||||||||