Mit Freude ein selbstbestimmtes Leben im neuen Zuhause führen. Wir schaffen Lebensqualität, indem wir den Bewohner verstehen, biografisch orientiert pflegen und betreuen. Wünsche, Fähigkeiten und individuelle Bedürfnisse stehen bei uns im Mittelpunkt."

Ein zweites Zuhause

Langzeitpflege

Wenn Sie nachts nicht mehr ausreichend betreut werden können, die Orientierung im Alltag verloren geht oder Sie nach einem Sturz nicht mehr auf die Beine kommen, finden Sie im BSH Seniorenzentrum die Hilfe, die Sie brauchen – unabhängig von Ihrem Pflegegrad. 

Die Ausstattung unserer hellen und freundlichen Einzelzimmer mit Badezimmer, Telefon und Fernsehanschluss sowie einer Notrufanlage für Ihre Sicherheit ist in unserer Einrichtung Standard. Unser Haus ist umgeben von einer großzügigen Parkanlage, die zum Wohlfühlen und Spazierengehen einlädt und dem Fleyer Wald.

Unser professionelles Pflegeteam pflegt und betreut Sie liebevoll nach dem neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisstand: Wir helfen bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden und unterstützen Sie beim Essen und Trinken - somit ist für die Grundpflege gesorgt.
Die medizinische Behandlungspflege übernehmen ebenfalls unsere ausgebildeten Pflegekräfte: Sie geben Ihnen Ihre Medikamente, versorgen Ihre Wunden, wechseln Verbände und verabreichen Ihnen Spritzen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besorgen für Sie bei Fachfirmen verordnete Hilfsmittel, wie etwa Gehhilfen und Rollatoren. Für Ihre ärztliche Versorgung arbeiten wir eng mit niedergelassenen Medizinern und Fachärzten zusammen – somit sind Sie auch medizinisch in guten Händen. Auf Wunsch vermitteln wir gerne Kontakte zu Ärzten, Physiotherapeuten, Fußpflege etc.

Wir übernehmen für Sie die alltäglichen Arbeiten, wie Wäschewaschen und Putzen, und bieten ein reiches Programm an Beschäftigungs- und Kontaktmöglichkeiten. Es reicht von Gymnastik über Gedächtnistraining und Malen bis hin zu Brettspielen und Singen. Regelmäßige Gottesdienste, Aufführungen, Feste und Konzerte runden das Betreuungs- und Kulturprogramm ab.

Unsere hauseigenen Küche bereitet Ihnen täglich frisch vom Frühstück, den Hauptmahlzeiten und dem Abendessen bis zu kleinen Snacks Essen zu, das nicht nur für jeden Geschmack etwas bietet, sondern auch für jede gesundheitliche Situation.

Sie bestimmen selbst, in wieweit Sie am Gemeinschaftsleben teilnehmen möchten. Wir schützen und bewahren Ihre Privat- und Intimsphäre und schaffen Freiräume für Ihre persönlichen Bedürfnisse. Wir unterstützen Sie und Ihre Angehörigen in Krisensituationen, in persönlichen und sozialen Angelegenheiten und bei den kleinen Sorgen und Nöten des Alltags.

Ausstattung

Wir bieten Ihnen 144 sehr schöne Einzelzimmer mit Dusche und WC, mindestens mit französischem Balkon und teilweise mit Terrasse. Alle Einzelzimmer sind möbliert. Sie verfügen über ein Pflegebett (elektrisch bedienbar, in der Höhe sowie separat Kopf- und Fußteil verstellbar), einen Schrank mit Vitrine und integriertem Kühlschrank, Nachtschrank mit ausklappbarem Tisch, Sideboard, Tisch, Stuhl und Sessel. Des Weiteren sind alle Zimmer mit Telefon, Fernsehanschluss und Notruf ausgestattet.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Zimmer individuell nach eigenen Wünschen mit Möbeln und lieb gewordenen Erinnerungsstücken auszustatten.

Größtenteils sind unsere Einzelzimmer appartementartig angelegt und verfügen über ein Badezimmer, das von zwei Personen genutzt wird. 26 Einzelzimmer verfügen über ein integriertes Bad. Alle Badezimmer sind barrierefrei und behindertengerecht ausgestattet.

Jeder Wohnbereich verfügt über zwei Aufenthaltsräume. Für persönliche Feiern, z. B. zum Geburtstag, stellen wir Ihnen diese gerne zur Verfügung.

Preise

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Aufenthalt in unserem Seniorenzentrum interessieren. 

Nachstehend möchten wir Ihnen kurz die Berechnung der monatlichen Heimkosten erläutern:

  • Der Pflegesatz deckt die Aufwendungen für die Pflege ab. Abzüglich der Pflegeleistungen von der Pflegekasse entspricht das dem Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil „EEE“ in den Pflegegraden 2 – 5.
  • Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung umfassen die Vollverpflegung sowie die Zimmermiete.
  • Die Investitionskosten dienen dem Erhalt und der Modernisierung der Einrichtung, an denen sich die Bewohner beteiligen müssen.

Diesen Kosten stehen folgende Zuschüsse gegenüber:

  • Der Beitrag der Pflegeversicherung, der sich nach dem Pflegegrad richtet.
  • Das Pflegewohngeld in Höhe der Investitionskosten, das bezahlt wird, sofern ein Anspruch besteht, denn niemand soll aufgrund der Investitionskosten zum Sozialhilfeempfänger werden.

In der folgenden Tabelle erhalten Sie eine Übersicht der Entgelte ab 01.10.2022:

  Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegesatz 56,40 € 72,57 € 89,44 € 97,00 €

Pflegesatz x 30,42 Tage

(inkl. Rundungsdifferenzen)

1.715,71 € 2.207,71 € 2.720,71 € 2950,71 €
./. Pflegeleistung -770,00 € -1.262,00 € -1.775,00 € -2.005,00 €
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil "EEE" 945,71  945,71  945,71  945,71 
Ausbildungsumlage ab 01.01.2023 4,16 € 4,16 € 4,16 € 4,16 €

Unterkunft

20,54 € 20,54 € 20,54 € 20,54 €

Verpflegung

15,82 € 15,82 € 15,82 € 15,82 €

Investitionskosten

15,78 € 15,78 € 15,78 € 15,78 €
Gesamtentgelt pro Monat (30,42 Tage) 2653,80 € 2653,80 € 2653,80 € 2653,80 €

Übernahme von Kosten bei vollstationärer Heimaufnahme

Pflegewohngeld
Pflegewohngeld wird gewährt, wenn das Einkommen, darunter zählen Renten, Zinserträge und evtl. Einnahmen aus Vermietungen und Verpachtungen, nicht ausreicht, um die Heimpflegekosten zu begleichen.
Die Vermögensgrenze bei Alleinstehenden liegt bei 10.000,00 €, bei Eheleuten bei
15.000,00 €.
Der Antrag wird beim örtlichen Sozialamt vom Bewohner oder deren Angehörigen bzw. Betreuer gestellt. Die maximale Höhe beträgt monatlich 480,03 €.
Das Pflegewohngeld zahlt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, wird aber über den örtlichen Sozialhilfeträger abgerechnet.
Wenn Ihnen vollständiges Pflegewohngeld gewährt wird, reduziert sich das monatliche Gesamtentgelt um 480,03 € auf 2.092,03 €.

Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe)
Wenn das zur Verfügung stehende Einkommen + evtl. zustehendes Pflegewohngeld nicht ausreicht, um die Heimpflegekosten zu bezahlen, muss ein Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder zur Pflege beim zuständigen Sozialamt gestellt werden. 
Die Vermögensgrenze bei Alleinstehenden beträgt 5.000,00 €, bei Eheleuten 10.000,00 €.
Der Antrag muss vom Bewohner oder deren Angehörigen bzw. Betreuer spätestens am Aufnahmetag gestellt werden, da das Sozialamt die Übernahme der Kosten erst ab Bekanntgabe eines möglichen Sozialhilfefalles genehmigt.

Vermögen:
Guthaben Girokonten, Sparbücher, Festgeldkonten, Sparverträge, Wertpapiere, Rückkaufswert von Lebensversicherungen, Grundbesitz, Immobilien und wertvolles  Sachvermögen (z. B. wertvolle Gemälde, Schmuck, Möbel, Teppiche usw.).

Junge Pflege

Für junge Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Unfall pflegebedürftig werden, hat das BSH Seniorenzentrum einen eigenen, separaten Wohnbereich geschaffen. Hier finden auch Menschen mit der Diagnose „Demenz im Frühstadium“ ein Zuhause, um weiterhin ein selbstbestimmtes und lebenswertes Leben führen zu können. 

Das BSH Seniorenzentrum bietet Ihnen ein angenehmes Wohnumfeld, das sich Ihren veränderten Bedürfnissen anpasst. Wir bieten Ihnen eine individuelle auf Sie zugestimmte Pflege und Betreuung an, die da ist, wenn Sie sie brauchen – aber Ihre Selbstständigkeit nicht einschränkt. Bei uns haben Sie die Möglichkeiten, selbstbestimmt ihren Alltag zu verleben. Bei Veränderungen ihrer Lebenssituation haben Sie die Gewissheit, dass sich unser pflegerisches Fachpersonal professionell um Sie kümmert. 

Wir möchten dass sie sich bei uns geborgen, akzeptiert und wohl fühlen!

Unser Angebot:

  • eigener, separater Wohnbereich
  • vom Haupteingang aus direkt zugänglich
  • Einzelzimmer, alle individuell einrichtbar
  • Terrassenzimmer mit einem eigenen Zugang zum parkähnlichen Garten
  • Gemeinschaftsraum
  • Freie Mahlzeitenzubereitung in netter, angenehmer Atmosphäre
  • Mahlzeiten können individuell eingenommen werden; behindertengerechte Küche zur eigenen Nutzung vorhanden
  • Individuelle Freizeitgestaltung möglich
  • Freizeitangebote der Einrichtung können genutzt werden
  • Ehrenamt im Seniorenzentrum ist möglich
  • Keine festen Besuchszeiten, dass Haus steht jederzeit für Besuche offen 

Voraussetzungen:

  • Eine Pflegeeinstufung nach SGB XI
  • Vorherige Kostenklärung 

Astrid Weiß

Belegungs- und Beschwerdemanagement

02331 622-700